AGB Tickets

1.    Präambel

(1)    Die Zell am See - Kaprun Tourismus GmbH (in der Folge ZSK) verkauft über diese Buchungs-Plattform Tickets für Eigenveranstaltungen. Diese AGB gelten ausschließlich für die Eigenveranstaltungen der ZSK.

(2)    Der Kunde hat durch den Kauf eines Tickets auch allfällige Hausregeln zu beachten. 

(3)    Als Kunde gilt nicht nur der einzelne Käufer, sondern alle Personen, für die Tickets erworben werden, die somit Leistungen aus dem Ticket in Anspruch nehmen.

(4)    Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass viele Veranstaltungen im Freien stattfinden und er daher selbst für angemessene Kleidung und Schuhwerk zu achten hat.

(5)    Die Verwendung der persönlichen Daten nach dem Datenschutzgesetz ist in der Datenschutzerklärung (zellamsee-kaprun.com/datenschutz) geregelt, die integrierter und bindender Bestandteil dieser AGBs ist.

2.    Ticketkauf

(1)    Der Vertrag über die Eigenveranstaltungen mit der ZSK kommt erst durch Bestellung des Kunden und vollständiger (ordnungsgemäßer) Bezahlung zustande. 

(2)    Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss (Bestellung und vollständige Bezahlung) sein Ticket als elektronisches Ticket.

Das elektronische Ticket ist zum Downloaden und Ausdrucken oder zum Vorzeigen am Mobilgerät geeignet. 

Jedes Ticket ist mit einem eindeutigen und identifizierbaren Code versehen. Nur dieses Ticket mit dem dazugehörigen Code berechtigen zum Eintritt bei der Veranstaltung bzw. zur Inanspruchnahme der Leistung.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass beim Umgang mit mobilen Tickets besondere Sorgfalt geboten ist, um einen Datenverlust zu vermeiden.

(3)    Werden Tickets durch missbräuchliche Transaktionen, zB mit gestohlenen oder manipulierten Kreditkarten, gekauft, so ist der Kauf ungültig und das Ticket nicht nutzbar. Das Ticket wird automatisch storniert. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch missbräuchliche Transaktionen entstanden sind.

(4)    Dem Kunden ist die Vervielfältigung des Tickets und Weitergabe der vervielfältigten Tickets an dritte Personen nicht gestattet und haftet für Schäden, die durch solche Handlungen entstehen. Ebenso dürfen Tickets nicht missbräuchlich verwendet oder verändert werden.

(5)    Es gilt das Prinzip des ersten Zutritts, dass heißt, jenes Ticket, das mit der eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert ist, ist das gültige. Nachfolgende Tickets mit der gleichen Identifikation sind somit automatisch ungültig.

3.    Leistungen ZSK und Haftung

(1)    ZSK ist bei Eigenveranstaltungen Veranstalter und haftet als Veranstalter dem Kunden, wobei die Haftung für Sachschäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. Insbesondere haftet die ZSK außer bei Vorsatz nicht für Gegenstände, die üblicherweise zu solchen Veranstaltungen nicht mitgenommen werden.

Dem Kunden wird empfohlen, keine Gegenstände mit besonderem Wert zu Veranstaltungen mitzunehmen und die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

(2)    Sollte ZSK eine Haftung treffen, so ist der Schadenersatz auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

4.    Stornierung des Kaufes/Tickets

(1)    Die ZSK und der Veranstalter/Leistungserbringer sind berechtigt, eine Bestellung des Kunden auch nach Zusendung des Tickets zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht) wenn der Kunde gegen spezifische Bedingungen verstößt (zB Verstoß gegen das Vervielfältigungsverbot, eines allfälligen Übertragungs- bzw. Weiterveräußerungsverbots, allfällige Beschränkungen der Ticketmenge pro Kunde, nicht vollständige Bezahlung der gekauften Tickets, Kauf mit manipulierten oder gestohlenen Zahlungsmitteln, etc). Allfällige gezahlte Beträge sind dem Kunden nach Abzug des von ihm verursachten Schadens durch Gutschrift auf die zur Zahlung verwendete Kreditkarte zu erstatten.

(2)    Die Stornierung erfolgt automatisch durch Stornierung des/der Tickets.

Weiters kann die ZSK einen Kunden von der Veranstaltung ausschließen, weil er sich grob ungebührlich oder sogar gefährdend verhält oder ein Verhalten setzt, das strafrechtlich relevant ist oder sogar ein strafbares Verhalten setzt. Ein gefährdendes Verhalten ist jedes Verhalten, was die Veranstaltung selbst oder die Sicherheit oder Unversehrtheit anderer Gäste oder Mitarbeiter der Veranstaltung oder fremde (also nicht den Kunden gehörenden) Vermögensgegenstände zumindest gefährdet.

(3)    Ausdrücklich wird festgehalten, dass der Kunde gemäß § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG kein Rücktrittsrecht hat.

(4)    Der Kunde ist auch nicht berechtigt, den Ticketkauf zu stornieren, weil er die Reise nicht antritt oder aus welchen Gründen auch immer nicht zum Veranstaltungsort angereist ist.

5.    Preise und Zahlungsmodalitäten

(1)    Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist mit den meisten gängigen Onlinezahlungsmitteln (wie Kreditkarte, Sofortüberweisung und ähnlichem) nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Jedes Ticket erhält erst durch vollständige Bezahlung ihrer Gültigkeit.

6.    Änderungen der Veranstaltungen

(1)    Im Falle einer Absage, Verschiebung oder anderen Veränderung einer Eigenveranstaltung ist die ZSK verpflichtet, jene Kunden, die dafür ein Ticket erworben haben, über diese Veränderung zu informieren. ZSK ist berechtigt, den Kunden über die angegebene E-Mail-Adresse oder mittels elektronischer Nachricht auf die angegebene Handynummer zu informieren.

(2)    Zumutbare, geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen einer angebotenen Leistung, wie auch geringfügige Verschiebungen (Verschiebungen am selben Tag um eine geringe Zeit) sind zulässig. Insbesondere Ankündigungen über eine Besetzung oder Änderungen oder Entfall von Side-Veranstaltungen (also Nebenveranstaltungen zu einer Hauptveranstaltung) sind keine Geschäftsgrundlage des Kartenerwerbs. Derartige Änderungen bzw. Änderungen im Programm und im Ablauf berechtigen den Kunden keinesfalls zu einer Stornierung oder Minderung des Entgelts. Es obliegt dem Kunden sich über allfällige Änderungen zu informieren.

(3)    Im Falle der Absage, Verschiebung oder ähnlich gelagerte Änderungen ist ZSK berechtigt, das hierfür gekaufte Ticket automatisch zu stornieren und hat dem Kunden binnen 7 Tagen den Ticketpreis durch Gutschrift auf die für den Kauf verwendete Kreditkarte rückzuerstatten.  Der Kunde hat kein Recht auf Ersatz von Spesen (zB für Anfahrt, Hotel oder ähnliches). ZSK haftet in diesem Fall nur für die Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises. 

(4)    Bei einem Abbruch der Veranstaltung, wird der Kartenpreis rückerstattet, wenn nicht zumindest die halbe Veranstaltung durchgeführt wurde. 

7.    Bild- und Tonaufnahmen

(1)    Bild- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung sind nicht gestattet.

(2)    Im Fall von Bild- und Tonaufnahmen durch die ZSK oder durch berechtigte Dritte nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass die von ihm oder ihr gemachten Aufnahmen ohne Vergütung und ohne zeitliche, räumliche oder sonstige Beschränkung auf bzw. in jedem bekannten Medium (Print, Web, App, Homepage, soziale Medien, etc.) im Rahmen der üblichen Verwertung verwendet werden dürfen.

8.    Schlussbestimmungen

(1)    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe der Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtige gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam oder gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

(2)    Der Kunde hat kein Recht zur Aufrechnung, außer dessen Gegenansprüche wurden rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von der ZSK ausdrücklich anerkannt.

(3)    Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit oder aus diesem Vertrag oder eines Ticketkaufs wird die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz der ZSK vereinbart, sofern nicht die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes dem entgegenstehen.


Stand: 04.04.2023

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